vigo select Ein-/Zweibettzimmer
In Ruhe gesund werden im Krankenhaus
Genießen Sie Privatsphäre im Krankheitsfall
Niemand denkt gerne daran, ins Krankenhaus zu müssen. Für den Fall, dass doch einmal eine stationäre Behandlung notwendig wird, bieten wir Ihnen zu den starken Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg auch den maximalen Komfort. Und das ganz ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge. Mit vigo select Ein-/Zweibettzimmer genießen Sie Privatsphäre im Krankheitsfall.
Leistungen im Überblick
- Zuschlag für die gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Ersatztagegeld bis zu 45 Euro
- Übernahme der gesetzlichen Krankenhauszuzahlungen sowie der gesetzlichen Zuzahlungen für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen
- Rooming-in bei Begleitperson
- Keine Gesundheitsfragen und nur 3 Monate Wartezeit*
Beitragsübersicht
Alter | vigo select 2-Bettzimmer * |
vigo select 1-Bettzimmer * |
---|---|---|
0 - 19 Jahre | 3,80 EUR | 11,70 EUR |
20 - 44 Jahre | 7,90 EUR | 19,20 EUR |
45 - 59 Jahre | 12,40 EUR | 28,40 EUR |
60 - 69 Jahre | 21,10 EUR | 38,80 EUR |
70 - 79 Jahre | 39,10 EUR | 68,20 EUR |
ab 80 Jahre | 55,20 EUR | 104,60 EUR |
* Monatsbeitrag pro Person |
Die wichtigsten Infos im Überblick
Mindestvertragslaufzeit | 1 Jahr bei Beginn am 01.01., ansonsten bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres |
Geltungsbereich | Europa (EU, EWR und Schweiz) |
* Wartezeit | Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei einem Unfall. Für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate. |
Personen, die bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind oder einen Mitgliedsantrag gestellt haben. |
Zuschlag für die gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (je nach gewähltem Tarif). |
Ersatztagegeld bis zu 45 €, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft und keine Leistung für eine Begleitperson in Anspruch genommen wird.
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Übernahme der gesetzlichen Krankenhauszuzahlungen (aktuell bis zu 280 € pro Jahr) sowie der gesetzlichen Zuzahlungen für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen (einschließlich der Zuzahlungen zu Rettungsflügen). |
Rooming-in Begleitperson: Die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson im Ein- bzw. Zweibettzimmer bei minderjährigen versicherten Personen werden erstattet. |
Für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. |
Für allgemeine Krankenhausleistungen. |
Für alle sonstigen Behandlungsleistungen (z.B. durch Ärzte). |
Für Krankenhausaufenthalte, die auf Vorsatz beruhen oder medizinisch nicht notwendig sind. |
Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind (Vergangenheitsklausel). Bedeutung: Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte, werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst. |