Fragen und Antworten

vigo select Zahnvorsorge Basis / Premium


Der Versicherungsschutz gilt frühestens ab Versicherungsbeginn. Diesen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Nein. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Dazu zählen alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stattfinden, notwendig, geplant oder (zahn)ärztlich bzw. kieferorthopädisch angeraten sind (Ausnahmen: Prophylaxe einschließlich der professionellen Zahnreinigung).

vigo select Zahnvorsorge Basis

Ja. Im 1. Versicherungsjahr leisten wir bis 150 €, in den ersten beiden Versicherungsjahren bis insgesamt 300 €, in den ersten drei Versicherungsjahren bis insgesamt 500 €. Ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfall entfällt die Staffel.

vigo select Zahnvorsorge Premium

Ja. Im 1. Versicherungsjahr leisten wir bis 250 €, im 2. Versicherungsjahr bis 500 €, im 3. Versicherungsjahr bis 750 €. Ab dem 4. Versicherungsjahr sowie bei Unfall und professioneller Zahnreinigung/Prophylaxe entfällt die Staffel.

Reichen Sie uns die Rechnung per E-Mail, Fax oder Post ein.

vigo select Zahnvorsorge Basis

Als erstattungsfähig gelten professionelle Zahnreinigungen, Prothesenreinigung und Prophylaxemaßnahmen bis zu 100 €/Jahr, Kunststofffüllungen bis zu 50 € pro Zahn/Jahr, sowie Inlays, Onlays, Overlays bis zu 100 € pro Zahn/Jahr.

vigo select Zahnvorsorge Premium

Als erstattungsfähig gelten professionelle Zahnreinigungen, Prothesenreinigung und Prophylaxemaßnahmen 100 %, Kunststofffüllungen 100 %, Inlays, Onlays, Overlays 100 %, Wurzel- und Parodontosebehandlung 100 %, Schienen und Aufbissbehelfe 100 %, Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen 100 % (sofern eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden ist) sowie kieferorthopädische Leistungen bis 2.000 €.

Nein. Da wir gegebenenfalls nur einen Teil des Betrages übernehmen, erstatten wir immer an den Versicherungsnehmer.

Nein, einen Selbstbehalt gibt es nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit, insbesondere bei dem Tarif vigo select Zahnvorsorge Basis, dass nicht 100 % der Kosten erstattet werden, wenn beispielsweise die Behandlung nicht bezuschussbar ist. Bitte beachten Sie außerdem, dass je nach Leistungsart Summenbegrenzungen und eine Leistungsstaffel gelten können.

Sie können zusätzlich den Tarif „vigo select Zahnersatz x2“ abschließen. Dieser verdoppelt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und bis zu 100 % der Gesamtrechnung im Bereich Zahnersatz.

Eine professionelle Zahnreinigung kann durch die Tarife „vigo select Zahnvorsorge Basis/Premium“ teilweise oder sogar gänzlich erstattet werden. Kieferorthopädische Behandlungen sind nur im Tarif „vigo select Zahnvorsorge Premium“ erstattungsfähig.

Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.

Der Vertrag muss mindestens ein komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann auch bequem per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Kündigung die erworbene Leistungsstaffel verlieren.

Wenn eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit das 20. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn dieses Kalenderjahres der dem jeweiligen Alter entsprechende Beitrag zu zahlen.

vigo select Zahnvorsorge Basis
0 - 19 Jahre 4,90 €/Monat
ab 20 Jahre 8,90 €/Monat
vigo select Zahnvorsorge Premium
0 - 19 Jahre 18,50 €/Monat
ab 20 Jahre 15,70 €/Monat

Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in der EU, dem EWR oder der Schweiz. Es werden die Leistungen erstattet, die auch bei einer gleichwertigen Behandlung in Deutschland anfallen würden.

vigo select Zahnersatz x2


Der Versicherungsschutz gilt frühestens ab Versicherungsbeginn. Diesen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Bitte beachten Sie die Wartezeiten.

Wenn der Kostenvoranschlag vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit (6 Monate) erstellt wurde, können Sie den Vertrag zwar abschließen, aber für diese Behandlung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Ja. Im ersten Versicherungsjahr werden max. 250 €, im zweiten max. 500 €, im dritten max. 750 € erstattet. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt diese Staffel. Ab dem 7. Versicherungsjahr wird der Festbeitrag nicht nur verdoppelt, sondern die Auszahlung noch um 5 %, ab dem 10. Jahr um 10 % und ab dem 13. Jahr um 20 % erhöht. Eine lange Vertragstreue zahlt sich also aus.

Die höchstmögliche Erstattung ist nicht nur die Verdopplung des Festzuschusses, sondern ab dem 13. Versicherungsjahr wird der Auszahlungsbetrag noch um 20 % erhöht.

Beispiel:

Kosten Zahnersatz: 1.000,00 €
Festzuschuss (AOK): 450,00 €
Zusätzlicher Erstattungsbetrag (vigo): 450,00 €
Zusätzlicher Treuerabatt (vigo): 90,00 €
Gesamter Auszahlungsbetrag im 13. Versicherungsjahr: 990,00 €

Reichen Sie uns die Rechnung incl. einer Kopie des genehmigten Heil- und Kostenplans per E-Mail, Fax oder Post ein.

Als erstattungsfähiger Zahnersatz gelten Kronen, Brücken und Prothesen sowie deren Reparatur bzw. implantatgetragener Zahnersatz.

Nein. Da wir gegebenenfalls nur einen Teil des Betrages übernehmen, erstatten wir immer an den Versicherungsnehmer.

Nein, einen Selbstbehalt gibt es nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass nicht 100 % der Kosten für den Zahnersatz erstattet werden. Z.B. wenn dieser nicht bezuschussbar ist.

Sie können zusätzlich einen der Tarife „vigo select Zahnvorsorge Basis/Premium“ abschließen. Diese decken Leistungen im Bereich der Zahnvorsorge.

Eine professionelle Zahnreinigung kann durch die Tarife „vigo select Zahnvorsorge Basis/Premium“ teilweise oder sogar gänzlich erstattet werden. Kieferorthopädische Behandlungen sind nur im Tarif „vigo select Zahnvorsorge Premium“ erstattungsfähig.

Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.

Der Vertrag muss mindestens ein komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann auch bequem per E-Mail oder Fax erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Kündigung die erworbene Leistungsstaffel verlieren.

Wenn eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit das 20., 40. oder 65. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn dieses Kalenderjahres der dem jeweiligen Alter entsprechende Beitrag zu zahlen.

Alter Monatsbeitrag pro Person
0 - 19 Jahre 2,10 EUR
20 - 39 Jahre 6,80 EUR
40 - 64 Jahre 12,70 EUR
ab 65 Jahre 19,10 EUR
Altersdefinition: Differenz zwischen dem jeweils aktuellen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es werden die Leistungen erstattet, die auch bei einer Behandlung in Deutschland gezahlt würden. Ihre Krankenkasse muss die Maßnahme vorher genehmigt haben.