Fragen und Antworten

vigo select Zahnersatz x2


Der Versicherungsschutz gilt frühestens ab Versicherungsbeginn. Diesen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Bitte beachten Sie die Wartezeiten.

Wenn der Kostenvoranschlag vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit (6 Monate) erstellt wurde, können Sie den Vertrag zwar abschließen, aber für diese Behandlung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Ja. Im ersten Versicherungsjahr werden max. 250 €, im zweiten max. 500 €, im dritten max. 750 € erstattet. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt diese Staffel. Ab dem 7. Versicherungsjahr wird der Festbeitrag nicht nur verdoppelt, sondern die Auszahlung noch um 5 %, ab dem 10. Jahr um 10 % und ab dem 13. Jahr um 20 % erhöht. Eine lange Vertragstreue zahlt sich also aus.

Die höchstmögliche Erstattung ist nicht nur die Verdopplung des Festzuschusses, sondern ab dem 13. Versicherungsjahr wird der Auszahlungsbetrag noch um 20 % erhöht.

Beispiel:

Kosten Zahnersatz: 1.000,00 €
Festzuschuss (AOK): 450,00 €
Zusätzlicher Erstattungsbetrag (vigo): 450,00 €
Zusätzlicher Treuerabatt (vigo): 90,00 €
Gesamter Auszahlungsbetrag im 13. Versicherungsjahr: 990,00 €

Reichen Sie uns die Rechnung incl. einer Kopie des genehmigten Heil- und Kostenplans per E-Mail, Fax oder Post ein.

Als erstattungsfähiger Zahnersatz gelten Kronen, Brücken und Prothesen sowie deren Reparatur bzw. implantatgetragener Zahnersatz.

Nein. Da wir gegebenenfalls nur einen Teil des Betrages übernehmen, erstatten wir immer an den Versicherungsnehmer.

Nein, einen Selbstbehalt gibt es nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass nicht 100 % der Kosten für den Zahnersatz erstattet werden. Z.B. wenn dieser nicht bezuschussbar ist.

Sie können zusätzlich den Tarif „vigo akzent Zahnersatz“ abschließen. Dieser sichert 30 % der kompletten Zahnersatzmaßnahme ab, auch für Implantate. Eine persönliche Bestätigung zum Zahnstatus ist Voraussetzung. Ihre AOK Rheinland/Hamburg und die vigo beraten Sie gerne.

Nein. Prophylaxemaßnahmen und Kieferorthopädie sind nicht erstattungsfähig. Parallel können Sie zusätzlich den Tarif „vigo akzent Zahnbehandlung“ abschließen. Eine persönliche Bestätigung zum Zahnstatus ist Voraussetzung. Ihre AOK Rheinland/Hamburg und die vigo beraten Sie gerne.

Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.

Der Vertrag muss mindestens ein komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann auch bequem per E-Mail oder Fax erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Kündigung die erworbene Leistungsstaffel verlieren.

Wenn eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit das 20., 40. oder 65. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn dieses Kalenderjahres der dem jeweiligen Alter entsprechende Beitrag zu zahlen.

Alter Monatsbeitrag pro Person
0 - 19 Jahre 2,10 EUR
20 - 39 Jahre 6,80 EUR
40 - 64 Jahre 12,70 EUR
ab 65 Jahre 19,10 EUR
Altersdefinition: Differenz zwischen dem jeweils aktuellen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es werden die Leistungen erstattet, die auch bei einer Behandlung in Deutschland gezahlt würden. Ihre Krankenkasse muss die Maßnahme vorher genehmigt haben.