vigo select Ausland
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Vom Wahltarif zum Zusatztarif
Mit dem Abschluss dieses Zusatztarifes erfolgt der nahtlose Übergang aus dem Wahltarif vigo select Ausland der AOK Rheinland/Hamburg zu der gleichnamigen Zusatzversicherung der vigo Krankenversicherung.
Tipp für bisherige Teilnehmer am Wahltarif vigo select Ausland der AOK Rheinland/Hamburg: Wer bis zum 31.12.2019 den Nachfolgetarif der vigo abschließt, erhält Sonderkonditionen!
jetzt berechnen und abschließen- Ende AOK-Wahltarif 31.12.2019
- Beginn vigo-Zusatztarif 01.01.2020
Ihr Schutz bei Krankheit und Unfall auf Reisen für das ganze Jahr wird nun aufgewertet
- Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung sowie für medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Suche, Rettung, Bergung
- Bestattung oder Überführung im Todesfall
- Assistance-Leistungen (24h-Service im Notfall)
Beitragsübersicht
Alter | Jahresbeitrag pro Person |
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0 - 64 Jahre | 11,40 EUR 9,85 EUR |
ab 65 Jahre | 33,60 EUR 29,40 EUR |
Vergleich des alten und neuen vigo select Tarifs
(Verbesserungen sind grün markiert)
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Mindestvertragslaufzeit | mindestens 1 Kalenderjahr | 1 Jahr bei Beginn am 01.01., ansonsten bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres |
Reiseanlass | ungültig bei beruflicher Entsendung | nicht zweckgebunden |
Versicherungsbestätigung für Visum Russische Föderation | nicht möglich | ja, als englischsprachiger Versicherungsschein |
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Wohnsitz | - ständiger Wohnsitz in Deutschland oder - ständiger Wohnsitz in angrenzendem Nachbarland, bei versicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland |
- ständiger Wohnsitz in Deutschland oder - ständiger Wohnsitz in angrenzendem Nachbarland, bei versicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland |
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Geltungsbereich Ausland | weltweit | Länder außer Deutschland und dem Land des ständigen Wohnsitzes oder dauerhaften Aufenthaltes |
max. versicherte Reisedauer | 42 Tage | 42 Tage |
(Verbesserungen sind grün markiert)
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Definition Versicherungsfall | akut auftretenden Erkrankungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes | medizinisch notwendige Heilbehandlung wg. im Ausland eingetretener Krankheit oder Unfallfolgen, Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburt, med. notwendige Schwangerschaftsabbrüche, Tod |
zugelassene Ärzte | freie Arzt- und Zahnarztwahl, diese müssen im Aufenthaltsland zur Behandlung zugelassen sein | freie Arzt- und Zahnarztwahl, diese müssen im Aufenthaltsland zur Behandlung zugelassen sein |
sonstige Behandler | nicht versichert | Heilpraktiker, Osteopathen, Chiropraktiker, diese müssen im Aufenthaltsland zur Behandlung zugelassen sein |
Krankenhäuser | alle öffentlichen und privaten mit medizinischer Eignung | alle öffentlichen und privaten mit medizinischer Eignung |
Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung | versichert | versichert |
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ambulante ärztliche Behandlungen | versichert | 100%, inkl. Beratungen und Operationen |
Arznei- und Verbandsmittel | wenn diese in Deutschland auch übernahmefähig sind | 100%, sofern von den akzeptierten Behandlern verordnet |
Heilmittel | wenn diese in Deutschland auch übernahmefähig sind | 100% für Bäder, Massagen, med. Packungen, Inhalationen, Heilgymnastik, Bestrahlungen, sofern von den akzeptierten Behandlern verordnet |
Hilfsmittel | wenn diese in Deutschland auch übernahmefähig sind | 100%, sofern von den akzeptierten Behandlern verordnet und auf der versicherten Reise erstmalig erforderlich werden, außer Sehhilfen und Hörgeräten |
Krankentransporte | wenn ärztlich verordnet | 100% für med. notwendigen Transport zum Erstbehandler |
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stationäre Behandlung | wenn ärztlich verordnet | 100 % für ärztliche Leistungen inkl. Operationen, Krankenhausleistungen, Krankenpflege, Unterkunft, Verpflegung |
Rooming-in | wenn die Kosten in Deutschland übernahmefähig sind | Kosten der Unterbringung einer Begleitperson, wenn ein versichertes, minderjähriges Kind stationär behandelt wird. |
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zahnärztliche Heilbehandlung | schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur des vorhandenen Zahnersatzes | 100% für schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige, einfache Füllungen, provisorischer Zahnersatz, Reparatur von bestehenden Zahnersatz |
(Verbesserungen sind grün markiert)
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Rücktransport | medizinisch zwingend notwendig und ärztlich verordnet | 100%, wenn med. sinnvoll und vertretbar |
Überführung / Bestattung | nicht versichert | 100%, max. 10.000 € |
Suche/Rettung/Bergung | nur Pistenrettung | 100%, max. 5.000 € |
Frühgeburten | wenn die Kosten in Deutschland übernahmefähig sind | 100% bis zur 36. Schwangerschaftswoche, inkl. Versicherung des Frühgeborenen und Rücktransport von Mutter und Kind |
Versand von Blutkonserven und Medikamenten | nicht versichert | wenn am Reiseort nicht oder gesundheitsgefährdend vorhanden |
Telefonate | nicht versichert | mit unserem Notrufservice zu 100%, max. 50 € |
Betreuung minderjähriger Kinder und hilfsbedürftiger Personen | nur Rückholung | im Notfall (Tod, stat. Behandlung oder Rücktransport der Fürsorgeperson) inkl. Rückreisekosten |
(Verbesserungen sind grün markiert)
vigo Select - alt - | vigo select - neu - |
24-h Notrufservice | 24h-Notrufservice |
Organisation und Überführung des Verstorbenen inkl. Formalitäten | |
Organisation des Rücktransportes | Organisation des Rücktransportes |
Ärztl. Abklärung der Flugtauglichkeit | |
Arzt-Arzt-Gespräche | Arzt-Arzt-Gespräche |
Direktabrechnung über die Assistance bei teuren Fällen | Direktabrechnung über die Assistance bei stationären Aufenthalten |
Fragen zum Wechsel vom Wahltarif zum Zusatztarif beantwortet Ihre AOK Rheinland/Hamburg unter Tel: 0211-822 525 800